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   OLG Celle, 21.11.2000 - 19 UF 253/00   

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https://dejure.org/2000,2421
OLG Celle, 21.11.2000 - 19 UF 253/00 (https://dejure.org/2000,2421)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2000 - 19 UF 253/00 (https://dejure.org/2000,2421)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2000 - 19 UF 253/00 (https://dejure.org/2000,2421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Umgangsrecht: Zwangsgeldandrohung zur Umgangserzwingung des nichtehelichen Vaters mit 4 Jahre altem Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1684 Abs. 1 BGB; Art. 2 GG; Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG
    Umgangsrecht der Eltern mit ihrem Kind; Beeinträchtigung des Kindeswohls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsrecht der Eltern mit ihrem Kind; Beeinträchtigung des Kindeswohls

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs 1

  • RA Kotz

    Vater lehnt den Umgang mit seinem Kind ab - kann er dazu gezwungen werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FGG § 33
    Erzwingung des Umgangs eines nichtehelichen Kindes mit seinem Vater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2000 - 19 UF 253/00
    Derartige Einschränkungen, die im überwiegenden Allgemeininteresse oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden, hat der Einzelne hinzunehmen, soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird (BVerfGE 65, 1, 44).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2000 - 19 UF 253/00
    Ein Eingriff in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung liegt hier schon deshalb nicht vor, weil aus dem "rein sexuellen Verhältnis" des Antragsgegners zur Kindesmutter der Antragsteller hervorgegangen ist, dessen Persönlichkeitssphäre erheblich berührt ist (vgl. BVerfGE 96, 56, 61).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2000 - 19 UF 253/00
    Ein Verfassungsverstoß könnte sich danach allenfalls dann ergeben, wenn das Tätigwerden des zur Ausübung des "Wächteramtes" berufenen Staates (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) nicht durch das Interesse an einer störungsfreien Entwicklung des Kindes veranlasst ist, und die dem nicht sorgeberechtigten Vater auferlegten Handlungs und Duldungspflichten über das hinausgehen, was zur Wahrung und Konkretisierung des Umgangsrechts erforderlich ist, also in unverhältnismäßiger Weise in seine insbesondere auch durch das Leben im Familienverband verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition eingreifen (vgl. BVerfGE 31, 194, 208).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Sie stützen sich hierbei vor allem auf den Wortlaut von § 1684 BGB und die Gesetzgebungsgeschichte (vgl. neben dem OLG Brandenburg im hier angegriffenen Beschluss: OLG Celle, Beschluss vom 21. November 2000 - 19 UF 253/00 -, MDR 2001, S. 395; OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2001 - 27 WF 1/01 -, FamRZ 2001, S. 1023, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 26 WF 193/01 -, FamRZ 2002, S. 979, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 25 UF 227/02 -, FamRZ 2004, S. 52; OLG München, Beschluss vom 29. März 2005 - 26 UF 1890/04 -, FamRZ 2005, S. 2010).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2002 - 15 UF 233/00

    FGG -Verfahren: Keine Bindung des Gerichts an Anträge

    Die gerichtliche Anordnung des Umgangs ist nach § 33 FGG vollstreckbar, auch gegenüber dem besuchsunwilligen Vater (OLG Celle MDR 2001, 395; Palandt - Diederichsen, BGB, 61. Auflage, § 1684 Rdnr. 40).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 10 WF 173/05

    Familiensache in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Prozesskostenhilfe für

    Für die Frage, ob dieses Begehren hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht, kommt es zunächst darauf an, ob die Vollstreckung gegen den unwilligen Umgangsberechtigten mit den Mitteln des § 33 FGG möglich ist (so OLG Celle, MDR 2001, 395; Oelkers, FuR 2002, 433, 435) oder ob dies abzulehnen ist, weil ein erzwungener persönlicher Umgang sinnlos und entwürdigend ist (so Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1684, Rz. 33; vgl. auch Familienrechtsreformkommentar/Rogner, § 1684, Rz. 4; Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Teil III, Rz. 298 sowie zum speziellen Fall eines erzwungenen Umgangs im Beisein eines Sachverständigen BVerfG, FamRZ 2004, 523).
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